Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein: „freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung, Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10.“ Die Grundlage hierfür bietet das 2. Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 6 Abs. 5 Satz. Zur Förderung und Betreuung gehören die Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen, Freizeitangebote sowie unterschiedliche Projekte.