Digitales Whistleblowing-Meldeportal nutzen
Wenn Sie unser digitales Whistleblowing-Portal nutzen möchten, klicken Sie auf den oben angezeigten Button. Hierdurch werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet. Wir weisen Sie daraufhin, dass diese Webseite allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen iSd DSGVO entspricht und die darauf befindlichen Cookies und externen Dienste ausschließlich zum Zweck technischer Erfordernisse verwendet werden und für diese notwendig sind. Insbesondere sind diese für die wesentliche Funktionalität sowie für die Sicherheit der Webseite verantwortlich. Alle personenbezogenen Daten, die durch den Besuch der Webseite übertragen werden, insbesondere die IP-Adresse, werden von uns in keiner Weise dafür verwendet, um die dahinterliegende Person anhand dieser Zusatzinformation zu bestimmen. Darüber hinaus werden alle hieraus entstandenen Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unwiderruflich gelöscht. Diese Daten werden zudem nach Ablauf der Session unwiederbringlich gelöscht. Dadurch ist die Möglichkeit einer anonymen Meldung in jedem Fall gewährleistet. Nähere Informationen finden Sie auf der Datenschutzerklärung des Portals.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen verbesserten Schutz hinweisgebender Personen (,,Whistleblower‘‘). Mitarbeiter*innen können im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Missstände wie Straftaten oder Gesetzesverstöße melden. Wir haben dazu eine interne Meldestelle eingerichtet, um sichere, vertrauliche sowie jederzeit verfügbare Kommunikationswege zu gewährleisten.
Wozu dient das Portal?
Der Meldekanal soll Missstände und Gefahren, wie Korruption und Betrug, frühzeitig erkennen und Schäden verhindern
Wann sollten Sie dieses Portal für Ihre Meldung nutzen?
- Wenn Ihnen potenzielle und begründete Informationen zu gesetzlichen Verstößen im Unternehmen auffallen oder bekannt werden
- Wenn Sie potenziell gesetzeswidrige Vorgänge beobachten
- Wenn Ihnen Hinweise vorliegen, die zur Aufklärung von Straftaten oder Gesetzesverstößen im Unternehmen beitragen können
Wann sollten Sie keine Meldung abgeben?
- Wenn die Ihnen vorliegenden Informationen nicht ausreichend belegbar sind
- Wenn Sie in der Meldung Mitarbeiter*innen lediglich beleidigen oder schädigen wollen
- Wenn Sie dieses Portal missbrauchen wollen, um falsche Informationen zu verbreiten
Wie erfolgt die Abgabe einer Meldung?
- Datenschutzerklärung lesen
- Kontaktaufnahme – über das Meldeportal
Jede*r kann eine Meldung abgeben, ohne an Voraussetzungen gebunden zu sein. Die Sicherheit des Systems wird durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Hinweisgeber sind vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers geschützt, sodass Ihnen keine negativen Konsequenzen drohen. Beachten Sie jedoch, dass wissentlich falsche Meldungen rechtliche Folgen haben können.
Eine Meldung kann auch bei zuständigen Behörden abgegeben werden. Wir empfehlen jedoch, zunächst dieses Whistleblowing-Portal zu nutzen, da interne Lösungen oft schneller und effizienter sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Verpflichtung zur Nutzung dieser internen Meldestelle gibt.
Helfen Sie mit bei der Aufklärung!
Nutzen Sie einen der genannten Wege, um sicher und anonym einen Hinweis abzugeben und leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zu einer transparenten und regelkonformen Unternehmenskultur.
Persönliches Feedback geben
Liebe Kinder, liebe Eltern,
jeden Tag arbeiten wir mit Hingabe, großer Achtsamkeit und nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen.
Deshalb freuen wir uns auch ganz besonders über positives Feedback.
Wenn es aber doch mal nicht recht war und ihr / Sie Grund zu Beanstandungen habt / haben, stehen wir Euch / Ihnen ebenfalls gern zur Verfügung.
Lob und Kritik könnt ihr / können Sie gern unter Feedback@awo-germering.de mitteilen.
Wir freuen uns darauf und auf einen guten Austausch
Herzliche Grüße
Ihr Team der AWO Germering e.V.